Ich bezweifle, dass hier eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, da es sich bei dem GF um keinen Gesellschafter oder einem Gesellschafter nahe Person handelt. Meiner Meinung nach wirken diese zu hohen Ausgaben einfach gewinnerhöhend auf das Unternehmen (steuerliche MW-Rechnung). Der GF muss die Einkünfte meiner Meinung nach trotzdem voll versteuern (Höchstsatz 50 %)